BfW

Starker Partner der Wohnungswirtschaft
 

Einlagensicherung


Ihre Einlagen sind bei uns sicher. Wir, die Bank für Wohnungswirtschaft AG, ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB).

Der Einlegerschutz umfasst sämtliche Einlagenarten. Im Wesentlichen Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie auf den Namen lautende Sparbriefe.

Einlagen von Wohnungseigentümergemeinschaften sind gem. § 7 Abs. 5 Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Miteigentümer gesichert.

Mehr Informationen stellen wir Ihnen sehr gerne hier zur Verfügung.

Weitere Details, sowie zusätzliche Informationen zur Einlagensicherung erhalten Sie über den folgenden Link: www.edb-banken.de

 
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