BfW

Starker Partner der Wohnungswirtschaft
 

Impressum


Anbieterkennzeichnung nach Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

BfW - Bank für Wohnungswirtschaft AG
M7 24
68161 Mannheim
Deutschland

Kontaktdaten

Telefon:  +49 621 3974 680

E-Mail: info@bfw-bank.de

Unternehmensdaten

Vorstand: Marcus Kruber, Mark Müller (Vorsitzender)

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Gerhard A. Burkhardt

Sitz der Gesellschaft: Mannheim

Registergericht: Amtsgericht Mannheim HRB 722534

Umsatzsteuer-ID: DE 277038976

Bankleitzahl (BLZ): 700 114 00

BIC / SWIFT-Code: BFWODE71XXX

Rechtliche Hinweise

Die BfW – Bank für Wohnungswirtschaft AG prüft und aktualisiert die Informationen auf ihren Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Internetseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die BfW – Bank für Wohnungswirtschaft AG ist für den Inhalt von Internetseiten, die ggf. per Hyperlink erreicht werden, nicht verantwortlich. Zudem behält sich die BfW – Bank für Wohnungswirtschaft AG das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten  Informationen vorzunehmen. Inhalt und Aufbau der Internetseiten der BfW – Bank für Wohnungswirtschaft AG sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informationen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der BfW – Bank für Wohnungswirtschaft AG. Die auf den Webseiten bereitgestellten Informationen stellen keine individuelle Beratung in Finanz- oder sonstigen Angelegenheiten dar und können diese nicht ersetzen. Für individuelle Beratungsgespräche stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Einlagensicherung                                                                  Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
Burgstraße 28
10178 Berlin

www.edb-banken.de

Aufsichtsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn

Offenlegungsbericht 2023

Kundenbeschwerdestelle

IHK MediationsZentrum München & Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München

Europäische Online-Streitbeilegung (OS) Plattform

Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist ab dem 9. Januar 2016 für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Internetplattform online beizulegen (OS-Plattform). Diese Plattform wird von der EU-Kommission eingerichtet und über den folgenden Link zugänglich gemacht: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Auskünfte zum Datenschutz

Informationen sind unter datenschutz@dz-cp.de erhältlich.

Verantwortlich für den journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalt im Sinne des § 18 Medienstaatsvertrages (MStV):

Marcus Kruber und Mark Müller

Hinweise gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Sie können nach § 14 Unterlassungsklagegesetz (UKlaG) vor Anrufung der deutschen Gerichte von dem außergerichtlichen  Streitschlichtungsverfahren der Deutschen Bundesbank Gebrauch machen. Ihre Beschwerde ist schriftlich und unter kurzer Schilderung des Sachverhalts und ggf. unter Beifügung von Kopien der notwendigen Unterlagen zu erheben bei

Deutsche Bundesbank
- Schlichtungsstelle -
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main

Telefon: 069 / 2388 - 1907
Fax: 069 / 2388 - 1919
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de


Die Beschwerde kann auch per E-Mail oder Fax eingereicht werden; evtl. erforderliche Unterlagen sind dann per Post nachzureichen. Sie dürfen vor Anrufung der Beschwerdestelle weder ein Gericht, noch eine Streitschlichtungsstelle und auch keine Gütestelle angerufen haben und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen haben. Darüber hinaus darf der Anspruch bei Erhebung Ihrer Beschwerde nicht verjährt sein.

Verbraucherinformation nach Artikel 106 der Zweiten EU-Zahlungsrichtlinie

Mit diesem Merkblatt der Europäischen Kommission informieren wir Sie über Ihrer Rechte bei europaweiten Zahlungen.

Merkblatt der europäischen Kommisssion

Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister

Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern seit dem 14. September 2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.
Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Atruvia AG. Seit dem 14. Juni 2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich.
Für bankfachliche Fragen stehen wir Ihnen in unserem Institut über info@bfw-bank.de zur Verfügung.
Weitere technische Details und Informationen zum Zugang zur Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister Atruvia AG zur Verfügung. Bitte nutzen Sie den nachfolgenden Link.

Weitere technische Details und Informationen

Dedicated Interface of Third Party Service Provider

According to Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 we, as an account servicing payment service provider, support a technical access interface (XS2A) to all online available payment accounts for payment service providers issuing card-based payment instruments, account information service providers and payment initiation service providers.
The technical implementation is done with Berlin Group specification version 1.2 by our technical service provider Atruvia AG. Since 14th June 2019 it is possible to use the interface in a productional environment.
For questions concerning accounts please contact info@bfw-bank.de
For further information on technical details concerning our NextGen implementation and accesses to the XS2A interface please use the following link to visit the website of Atruvia AG.

Further information on technical details 

Sandbox-Test Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister

Wir bieten in diesem Zusammenhang seit dem 14. März 2019 eine Schnittstelle für Tests an. Für die Anmeldung zu Tests und weitere Informationen nutzen Sie bitte den nachfolgenden Link.

Anmeldung zu Test und weitere Informationen

Informationen zur Berlin Group Spezifikation NextGen erhalten Sie ausschließlich über die Berlin Group Website und das NISP–Projekt.

Berlin Group Website                                                                                                                                               NISP-Projekt

Sandbox-Test Interface for Third Party Service Provider

In this context we offer an interface for sandbox testing beginning since the 14th March 2019. For registration to the test environment, more information about the implementation and for testing use the following link.

Registration to the test enviroment and more information

More general Information on the Berlin Group NextGen specification will be given only via the Berlin Group Website and the NISP–Project.

Berlin Group Website                                                                                             NISP-Projekt

Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG)

Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend die vor-vertraglichen Entgeltinformationen zur Verfügung.

Vorvertragliche Entgeltinformation (§§ 5 -9 ZKG)

Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten

Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 5 ZKG in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend ein Glossar zur Verfügung, das die Funktionsweise bestimmter Zahlungsverkehrsdienstleistungen erklärt.

Glossar

Bereitstellung der Vergleichskriterien gemäß § 17 Nrn. 2 und 3 ZKG für Betreiber einer Vergleichswebsite

Gemäß § 17 Nr. 2 ZKG in Verbindung mit § 4 VglWebV sowie § 17 Nr. 3 ZKG in Verbindung mit § 5 VglWebV stellen wir für Betreiber einer Vergleichswebsite nachfolgend die Angaben zum Filialnetz sowie die Angaben zum Geldautomatennetz zur Verfügung.

Vergleichskriterien Filialnetz und Geldautomatennetz


Gesetzliche Kontenwechselhilfe
Unterstützung beim Kontenwechsel gemäß Zahlungskontengesetz
Gemäß dem Zahlungskontengesetz (ZKG) gelten seit dem 18. September 2016 gesetzliche Vorgaben für Unterstützungsleistungen bei der Nutzung der gesetzlichen Kontenwechselhilfe. Mit Ihrem ausdrücklichen Wunsch auf "Unterstützungsleistungen zum Kontenwechsel gemäß ZKG/gesetzlicher Kontenwechselhilfe" beauftragen Sie uns als Ihre neue Bank, den Kontenwechsel zu uns einzuleiten.

Kundeninformationsblatt zum Anspruch auf gesetzliche Kontenwechselhilfe

Ermächtigung durch den Kontoinhaber zur Kontowechselhilfe


Urheberrechtliche Information

Die im Internetauftritt vorhandenen Bilder sind urheberrechtlich geschützt.

Bitte beachten Sie auch folgende Dokumente:

 
E-Mail
Anruf