Kredite vergeben sicherlich viele Banken - der Unterschied liegt in den Details. Der WEG-Kredit der Bank für Wohnungswirtschaft AG ist mit folgenden Merkmalen zu umschreiben:
Keine Notwendigkeit, das laufende WEG-Konto bzw. das Rücklagenkonto wegen des WEG-Darlehens bei der Bank für Wohnungswirtschaft zu unterhalten. Wir freuen uns aber, wenn wir Sie von unseren Angeboten und Leistungen unserer Konten überzeugen können.
Der BGH hat mit Urteil vom 25.09.2015 (V ZR 244/14) zum wiederholten Male eine Darlehensaufnahme durch eine WEG positiv beschieden. Im Vergleich zu vorherigen BGH-Urteilen wurden jedoch folgende Punkte präzisiert und müssen im Protokoll der Eigentümerversammlung schriftlich festgehalten werden.
Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Begleitung bei den Beschlussformulierungen sehr gerne.
Sie haben in Ihrer Liegenschaft eine konkrete Maßnahme geplant? Dann nutzen Sie gerne unser Anfrageformular für ein erstes, unverbindliches Finanzierungsangebot.