BfW

Starker Partner der Wohnungswirtschaft
 

Service 


Das jüngste BGH - Urteil zum Thema WEG-Kredit vom 25. September 2015 hat bei allen Beteiligten Klarheit dahingehend geschaffen, dass eine WEG als rechtsfähiger Verband ein gemeinschaftliches Darlehen aufnehmen kann. Durch diese klare Regelung beschäftigen sich nunmehr immer mehr Verwaltungen mit dem Thema WEG-Kredit. Wir begleiten Sie und Ihre Liegenschaften sehr gerne bei der Umsetzung einer anstehenden Maßnahme.

Daher bieten wir zusätzlich noch folgende Serviceleistungen an:

Beiratssitzungen

Sehr gerne besprechen wir mit Ihnen als Verwaltung und dem Beirat gemeinsam die Möglichkeiten der Finanzierung speziell für Ihre Maßnahme. Gerade bei komplexeren und größeren Maßnahmen, die sich vielleicht über mehrere Jahre hinziehen, macht eine Besprechung im persönlichen Gespräch Sinn, um alle Möglichkeiten für die Gemeinschaft auszuloten.  


Eigentümerversammlungen 

Wir begleiten Sie auch in Ihre Eigentümerversammlungen. Gerade, wenn Sie als Verwaltung vielleicht das erste Mal einen WEG-Kredit auf den TOP´s Ihrer Agenda haben, stehen wir Ihnen  sehr gerne hilfreich zur Seite, um Eigentümerinnen und Eigentümern Rede und Antwort zum WEG-Kredit zu stehen. 


Mitarbeitertraining

Sie möchten sich als Geschäftsführer/-in einer Verwaltung sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwas intensiver mit dem Thema WEG-Kredit beschäftigen oder haben explizite Fragestellungen. Sehr gerne besucht Sie und Ihre Kollegen ein Mitarbeiter vor Ort um Ihnen das Thema und ihre Fragen im persönlichen Gespräch zu erläutern.



Bei weiteren Frage nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

 
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